BLZK-News

Ausgabestopp elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) des Anbieters SHC+CARE

Am 31. Januar 2025 wurde die BLZK vom Unternehmen SHC+CARE über einen vorübergehenden Ausgabestopp für elektronische Heilberufsausweise aufgrund einer technischen Schwachstelle informiert. Wir möchten Sie hiermit über dieses Schreiben in Kenntnis setzen:


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Datenschutzvorfall bei D-Trust: Angriff auf Antragsportal für elektronische Signatur- und Siegelkarten

+++ Update zu den Nachrichten vom 20. und 23.01.2025 +++

Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist Ziel eines Cyberangriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. D-Trust gibt unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) heraus. Der Angriff wurde laut D-Trust am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei seien „möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.”

Die BLZK bittet alle Mitglieder, die einen eHBA von D-Trust besitzen oder beantragt haben, um besondere Vorsicht gegenüber Phishing-Mails oder auch Anrufen, in denen persönliche Informationen abgefragt werden.

D-Trust erklärt zum Vorfall weiter:

„Nach Aufdecken des Angriffs hat D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.“

Weiter meldet die D-Trust, am 23. Januar 2025 sei ein Schreiben des Chaos Computer Clubs eingegangen, in dem der Verein die Verantwortung für den Angriff auf das Antragsportal einem „anonymen Sicherheitsforscher“ zuschreibe. Dieser habe nach eigenen Angaben Anfang Januar Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem entwendet und im Nachgang gelöscht, so dass den Betroffenen kein weiterer Schaden entstehe. Laut D-Trust werden die in dem Schreiben gemachten Aussagen aktuell ausgewertet.


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KI-Nutzung in der Zahnarztpraxis

Was es im neuen Jahr für Praxisinhaber zu beachten gilt

Wenn Sie in Ihrer Zahnarztpraxis Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) nutzen, sind Sie ab dem 2. Februar 2025 dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Ihrem Praxis-Team ausreichende KI-Kompetenzen zu vermitteln.

Mit dem 2. Februar 2025 werden die Kapitel I und II der im letzten Jahr vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024) verbindlich.

Für Zahnarztpraxen, die KI-Anwendungen (wie zum Beispiel Microsoft Copilot oder ChatGPT oder auch spezifisch zahnmedizinisch ausgelegte Produkte) nutzen, bedeutet dies, dass sie nach Art. 4 KI-VO dazu verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um ihrem Praxisteam die notwendige KI-Kompetenz zu vermitteln.

Die Bestimmung lautet:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Als KI-Kompetenz definiert die Verordnung die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten sachkundig einzusetzen, sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden, Art. 3 Nr. 56 KI-VO.

Zur Vermittlung der KI-Kompetenz empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Das Einführen einer internen Richtlinie, die die bei der Benutzung von KI einzuhaltenden rechtlichen und ethischen Standards festlegt,
  • Schulungen und Fortbildungen des Personals, da eine fortlaufende Weiterbildung des Personals erforderlich ist, um die KI-Kompetenz aufrechtzuerhalten,
  • Die Ernennung eines KI-Beauftragten, der die Maßnahmen konzipiert und überwacht. Dieser muss nicht identisch mit dem Datenschutzbeauftragten sein, da aber auch datenschutzrechtliche Fragen bei der KI-Kompetenz eine Rolle spielen, empfiehlt sich dies.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, ist abhängig vom Einsatzbereich der KI-Systeme, den Vorkenntnissen der einzelnen Personen des Praxispersonals und den Gegebenheiten in der Zahnarztpraxis.

Die Missachtung der Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung von KI-Kompetenz ist nicht strafbewehrt. Ein Verstoß könnte aber in einem etwaigen Haftungsfalls negative Auswirkungen haben, da er als Verletzung der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten gewertet werden kann.

In jedem Fall gilt:

Die Entscheidung, wie und ob KI in der Praxis genutzt wird, sollte allein beim Praxisinhaber liegen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss klar sein, dass sie nicht eigenmächtig die Nutzung von KI-Systemen in der Praxis einführen oder ausbauen dürfen.


Ergänzende Informationen zum Rechtsrahmen und eine Checkliste zum Einsatz von KI in der zahnärztlichen Praxis finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/kuenstliche-intelligenz-in-der-zahnaerztlichen-praxis.html


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Vertrauen in Datenschutz verspielt

BLZK-Präsident Wohl fordert: „Elektronische Patientenakte zurück auf null“

München – Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar warnt der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), Dr. Dr. Frank Wohl, vor dem Relativieren und Schönreden eklatanter Datenschutzmängel im Gesundheitswesen und fordert einen Neustart für die elektronische Patientenakte (ePA).

„Gleich zweimal in kürzester Zeit kam ans Licht, dass staatlich kontrollierte Behörden beim Schutz von Gesundheitsdaten versagt haben“, kritisiert Wohl. Bereits Ende Dezember demonstrierte der Chaos Computer Club, dass Unberechtigte über die elektronische Patientenakte auf die sensibelsten Daten von 70 Millionen Versicherten zugreifen könnten. Koordiniert wird die ePA von der nationalen Agentur für digitale Medizin, gematik, an der das Bundesgesundheitsministerium die Mehrheit hält. Darüber hinaus wurde dieser Tage bekannt, dass auch das Antragsportal für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) gehackt wurde. Herausgeber ist die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.

„Somit sind Tür und Tor für Identitätsdiebstahl geöffnet“, prangert Wohl an. „Diese Vorgänge haben das Vertrauen in digitale Sicherheit im Gesundheitswesen zutiefst erschüttert. Mit seinen Beschwichtigungen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Glaubwürdigkeit verspielt. Wir erwarten von ihm, dass er den Schaden, der in seiner Verantwortung entstanden ist, begrenzt, indem er die Einführung der ePA zurück auf null setzt. Würde nicht ohnehin in vier Wochen gewählt, wäre das ein Fall für den Rücktritt des zuständigen Ministers.“

Die ePA dürfe erst wieder an den Start gehen, wenn sich die Patienten auf höchste Sicherheitsstandards verlassen können. Auch bräuchten alle Versicherten echte Souveränität über ihre Daten, indem sie sich über eine Opt-In-Lösung aktiv dafür entscheiden können. Als weitere Voraussetzung für die Akte fordert der BLZK-Präsident, sie mit einer Volltextsuche auszustatten, damit sie in der Praxis überhaupt einen Mehrwert biete.


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Maximale Unterstützung bei Abrechnungsfragen

Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR wird auch 2025 fortgesetzt

„Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime gilt auch in der Zahnarztpraxis.“ Unter diesem Motto informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer 2023 mit GOZ ON TOUR Zahnarztpraxen über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 2025 wird die Veranstaltungsreihe nun in aktualisierter Form weitergeführt.

Stagnation bei der GOZ dauert an

Notwendig ist dies, da der GOZ-Punktwert nach wie vor stagniert – seit mittlerweile 37 Jahren. Durch den anhaltenden Wertverlust sowie stetig steigende Kosten geraten Zahnärzte zunehmend unter Druck. Zahnärztliche Leistungen werden nicht angemessen honoriert und die Wirtschaftlichkeit der Praxen gerät in Schieflage. Eine massive Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels zeichnen sich bereits ab.

Termine finden in Präsenz und online statt

Die erste Veranstaltung der neuen Folge findet am 12. Februar im Zahnärztehaus München statt. Weitere Termine sind sowohl in Präsenz als auch online geplant.

Die Online-Anmeldung und Informationen finden Sie unter

www.eazf.de/sites/goz-on-tour


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Elektronischer Heilberufsausweis

Datenschutzvorfall bei D-Trust: Angriff auf Antragsportal für elektronische Signatur- und Siegelkarten

Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist Ziel eines Cyberangriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. D-Trust gibt unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) heraus. Der Angriff wurde am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei seien laut D-Trust „möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.”

Die BLZK bittet alle Mitglieder, die einen eHBA von D-Trust besitzen oder beantragt haben, um besondere Vorsicht gegenüber Phishing-Mails oder auch Anrufen, in denen persönliche Informationen abgefragt werden.

D-Trust erklärt zum Vorfall weiter:

„Nach Aufdecken des Angriffs hat D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.“

Zur Meldung von D-Trust auf deren Website: Datenschutzvorfall bei der D-Trust


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04.02.2025 | Nachrichten
Ausgabestopp elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) des Anbieters SHC+CARE

Am 31. Januar 2025 wurde die BLZK vom Unternehmen SHC+CARE über einen vorübergehenden Ausgabestopp für elektronische Heilberufsausweise aufgrund einer technischen Schwachstelle informiert. Wir möchten Sie hiermit über dieses Schreiben in Kenntnis setzen:


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30.01.2025 | Nachrichten
Datenschutzvorfall bei D-Trust: Angriff auf Antragsportal für elektronische Signatur- und Siegelkarten

+++ Update zu den Nachrichten vom 20. und 23.01.2025 +++

Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist Ziel eines Cyberangriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. D-Trust gibt unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) heraus. Der Angriff wurde laut D-Trust am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei seien „möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.”

Die BLZK bittet alle Mitglieder, die einen eHBA von D-Trust besitzen oder beantragt haben, um besondere Vorsicht gegenüber Phishing-Mails oder auch Anrufen, in denen persönliche Informationen abgefragt werden.

D-Trust erklärt zum Vorfall weiter:

„Nach Aufdecken des Angriffs hat D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.“

Weiter meldet die D-Trust, am 23. Januar 2025 sei ein Schreiben des Chaos Computer Clubs eingegangen, in dem der Verein die Verantwortung für den Angriff auf das Antragsportal einem „anonymen Sicherheitsforscher“ zuschreibe. Dieser habe nach eigenen Angaben Anfang Januar Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem entwendet und im Nachgang gelöscht, so dass den Betroffenen kein weiterer Schaden entstehe. Laut D-Trust werden die in dem Schreiben gemachten Aussagen aktuell ausgewertet.


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29.01.2025 | Nachrichten
KI-Nutzung in der Zahnarztpraxis

Was es im neuen Jahr für Praxisinhaber zu beachten gilt

Wenn Sie in Ihrer Zahnarztpraxis Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) nutzen, sind Sie ab dem 2. Februar 2025 dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Ihrem Praxis-Team ausreichende KI-Kompetenzen zu vermitteln.

Mit dem 2. Februar 2025 werden die Kapitel I und II der im letzten Jahr vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024) verbindlich.

Für Zahnarztpraxen, die KI-Anwendungen (wie zum Beispiel Microsoft Copilot oder ChatGPT oder auch spezifisch zahnmedizinisch ausgelegte Produkte) nutzen, bedeutet dies, dass sie nach Art. 4 KI-VO dazu verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um ihrem Praxisteam die notwendige KI-Kompetenz zu vermitteln.

Die Bestimmung lautet:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Als KI-Kompetenz definiert die Verordnung die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten sachkundig einzusetzen, sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden, Art. 3 Nr. 56 KI-VO.

Zur Vermittlung der KI-Kompetenz empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Das Einführen einer internen Richtlinie, die die bei der Benutzung von KI einzuhaltenden rechtlichen und ethischen Standards festlegt,
  • Schulungen und Fortbildungen des Personals, da eine fortlaufende Weiterbildung des Personals erforderlich ist, um die KI-Kompetenz aufrechtzuerhalten,
  • Die Ernennung eines KI-Beauftragten, der die Maßnahmen konzipiert und überwacht. Dieser muss nicht identisch mit dem Datenschutzbeauftragten sein, da aber auch datenschutzrechtliche Fragen bei der KI-Kompetenz eine Rolle spielen, empfiehlt sich dies.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, ist abhängig vom Einsatzbereich der KI-Systeme, den Vorkenntnissen der einzelnen Personen des Praxispersonals und den Gegebenheiten in der Zahnarztpraxis.

Die Missachtung der Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung von KI-Kompetenz ist nicht strafbewehrt. Ein Verstoß könnte aber in einem etwaigen Haftungsfalls negative Auswirkungen haben, da er als Verletzung der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten gewertet werden kann.

In jedem Fall gilt:

Die Entscheidung, wie und ob KI in der Praxis genutzt wird, sollte allein beim Praxisinhaber liegen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss klar sein, dass sie nicht eigenmächtig die Nutzung von KI-Systemen in der Praxis einführen oder ausbauen dürfen.


Ergänzende Informationen zum Rechtsrahmen und eine Checkliste zum Einsatz von KI in der zahnärztlichen Praxis finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/kuenstliche-intelligenz-in-der-zahnaerztlichen-praxis.html


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27.01.2025 | Pressemeldungen
Vertrauen in Datenschutz verspielt

BLZK-Präsident Wohl fordert: „Elektronische Patientenakte zurück auf null“

München – Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar warnt der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), Dr. Dr. Frank Wohl, vor dem Relativieren und Schönreden eklatanter Datenschutzmängel im Gesundheitswesen und fordert einen Neustart für die elektronische Patientenakte (ePA).

„Gleich zweimal in kürzester Zeit kam ans Licht, dass staatlich kontrollierte Behörden beim Schutz von Gesundheitsdaten versagt haben“, kritisiert Wohl. Bereits Ende Dezember demonstrierte der Chaos Computer Club, dass Unberechtigte über die elektronische Patientenakte auf die sensibelsten Daten von 70 Millionen Versicherten zugreifen könnten. Koordiniert wird die ePA von der nationalen Agentur für digitale Medizin, gematik, an der das Bundesgesundheitsministerium die Mehrheit hält. Darüber hinaus wurde dieser Tage bekannt, dass auch das Antragsportal für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) gehackt wurde. Herausgeber ist die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.

„Somit sind Tür und Tor für Identitätsdiebstahl geöffnet“, prangert Wohl an. „Diese Vorgänge haben das Vertrauen in digitale Sicherheit im Gesundheitswesen zutiefst erschüttert. Mit seinen Beschwichtigungen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Glaubwürdigkeit verspielt. Wir erwarten von ihm, dass er den Schaden, der in seiner Verantwortung entstanden ist, begrenzt, indem er die Einführung der ePA zurück auf null setzt. Würde nicht ohnehin in vier Wochen gewählt, wäre das ein Fall für den Rücktritt des zuständigen Ministers.“

Die ePA dürfe erst wieder an den Start gehen, wenn sich die Patienten auf höchste Sicherheitsstandards verlassen können. Auch bräuchten alle Versicherten echte Souveränität über ihre Daten, indem sie sich über eine Opt-In-Lösung aktiv dafür entscheiden können. Als weitere Voraussetzung für die Akte fordert der BLZK-Präsident, sie mit einer Volltextsuche auszustatten, damit sie in der Praxis überhaupt einen Mehrwert biete.


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21.01.2025 | Nachrichten
Maximale Unterstützung bei Abrechnungsfragen

Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR wird auch 2025 fortgesetzt

„Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime gilt auch in der Zahnarztpraxis.“ Unter diesem Motto informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer 2023 mit GOZ ON TOUR Zahnarztpraxen über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 2025 wird die Veranstaltungsreihe nun in aktualisierter Form weitergeführt.

Stagnation bei der GOZ dauert an

Notwendig ist dies, da der GOZ-Punktwert nach wie vor stagniert – seit mittlerweile 37 Jahren. Durch den anhaltenden Wertverlust sowie stetig steigende Kosten geraten Zahnärzte zunehmend unter Druck. Zahnärztliche Leistungen werden nicht angemessen honoriert und die Wirtschaftlichkeit der Praxen gerät in Schieflage. Eine massive Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels zeichnen sich bereits ab.

Termine finden in Präsenz und online statt

Die erste Veranstaltung der neuen Folge findet am 12. Februar im Zahnärztehaus München statt. Weitere Termine sind sowohl in Präsenz als auch online geplant.

Die Online-Anmeldung und Informationen finden Sie unter

www.eazf.de/sites/goz-on-tour


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20.01.2025 | Nachrichten
Elektronischer Heilberufsausweis

Datenschutzvorfall bei D-Trust: Angriff auf Antragsportal für elektronische Signatur- und Siegelkarten

Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist Ziel eines Cyberangriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. D-Trust gibt unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) heraus. Der Angriff wurde am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei seien laut D-Trust „möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.”

Die BLZK bittet alle Mitglieder, die einen eHBA von D-Trust besitzen oder beantragt haben, um besondere Vorsicht gegenüber Phishing-Mails oder auch Anrufen, in denen persönliche Informationen abgefragt werden.

D-Trust erklärt zum Vorfall weiter:

„Nach Aufdecken des Angriffs hat D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.“

Zur Meldung von D-Trust auf deren Website: Datenschutzvorfall bei der D-Trust


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

Folgen Sie unserem Instagram-Kanal @missionzfa

MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

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Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

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Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

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