Fachkunde im Strahlenschutz (ZA)
Grundlage für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach Nr. 1 der Tabelle 4.3.1 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneirichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin” vom 22. Dezember 2005, geändert am 26.06.2012 (Fachkunderichtlinie).
Zahnärzte, die im Ausland studiert haben
Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben die Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde gesondert erwerben. Dazu muss die Sachkunde nachgewiesen und ein von der zuständigen Stelle – in Bayern die BLZK – anerkannter Kurs absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs soll für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Alle Informationen zur Beantragung einer Fachkundebescheinigung bei der BLZK finden Sie hier:
www.blzk.de/fachkunde
Grundkurs: Erwerb Fachkunde für Zahnärzte – eazf.de
Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde
Die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs bzw. einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme.
Überblick: Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Kurse
Strahlenschutzkurse
Die BLZK ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen für Kursveranstalter mit Sitz in Bayern. Termine für die Aktualisierung der Fachkunde beziehungsweise Kenntnisse im Strahlenschutz können hier herunter geladen werden.
Liste Strahlenschutzkurse in Bayern (PDF 10 KB)