Röntgeneinrichtung
Der Betrieb eines Röntgengeräts in der Zahnarztpraxis muss mindestens vier Wochen vor Inbetriebnahme (auch Betreiberwechsel) dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) gemeldet werden.
Für die Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei dem Gewerbeaufsichtsamt finden Sie weiterführende Links im QM-Online der BLZK unter Kapitel D06b04.
Ein Formular für die Meldung bei der RBZ finden Sie unter Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte