Röntgeneinrichtung

Der Betrieb eines Röntgengeräts in der Zahnarztpraxis muss mindestens vier Wochen vor Inbetriebnahme (auch Betreiberwechsel) dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) gemeldet werden.

Für die Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei dem Gewerbeaufsichtsamt finden Sie weiterführende Links im QM-Online der BLZK unter Kapitel D06b04.

Ein Formular für die Meldung bei der RBZ finden Sie unter Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte

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Zum Login

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Die RBZ in Nürnberg hat die Aufgabe, die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Röntgengeräte in Bayern gemäß der Röntgenverordnung zu überprüfen.

Hier finden Sie folgende Informationen:

  • Prüfungsablauf
  • Formblätter und Dokumente
  • Ansprechpartner und Anfahrtsplan

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Ansprechpartner

Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


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