Zahnarzt
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Mit dem eHBA kann eine rechtsverbindliche elektronische Signatur getätigt und elektronische Dokumente können sicher verschlüsselt werden. Hier die Infos zu Antrag und zur Ausgabe des eHBA.
mehr
Covid-19 | Corona-Pandemie
Nachrichten und Informationen zum Thema Corona-Pandemie speziell für die Zahnarztpraxis. Mit weiterführenden Links, Infotexten und Plakaten zum Download.
mehr
Berufseinstieg
Hier finden Sie unter anderem Infos zur Erteilung der Approbation an Zahnärztinnen und Zahnärzte – Voraussetzungen, Fristen, Formulare, Kosten und Rechtsgrundlagen, auch für die Berufszulassung bei ausländischem Studium.
mehr
Honorierung und GOZ
Grundlage der zahnärztlichen Honorierung für Privatleistungen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die BLZK hat Kommentare erarbeitet und Musterformulare entwickelt, um die Anwendung der GOZ im Praxisalltag zu erleichtern.
mehr
Praxisführung
Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.
mehr
Praxisteam
Das Praxisteam ist Bestandteil jeder Zahnarztpraxis. Mutterschutz und Elternzeit sind wichtige Themen für den Zahnarzt als Arbeitgeber. Aber auch Infos zu weiteren Themen des Arbeitsrechts, wie Sonderzuwendungen, Urlaub, Zeugnisse und Kündigung finden Sie hier.
mehr
Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung
In Bayern gibt es zwei Fachzahnarztgebiete: die Kieferorthopädie und die Oralchirurgie. Auf dem „Bayerischen Weg” kann die Gebietsbezeichnung Kieferorthopädie ohne Klinikjahr erreicht werden. Weiterbildungsordnung, Kurse und Curricula zu zahnmedizinischen Themen finden Sie hier.
mehr
Praxisberatung
Die Mitarbeiter der BLZK beraten alle Zahnarztpraxen in Bayern. Zahnärzte, die eine Niederlassung planen, können von diversen Services profitieren.
mehr
Praxisabgabe
Bei einer Praxisübergabe müssen betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Aspekte berücksichtigt werden. Die Übergabe einer Praxis sollte vorausschauend geplant werden. Unternehmerisches Denken und Handeln ist erforderlich.
mehr
Sprachtests
Eine Voraussetzung, um als Zahnarzt mit ausländischem Studium in Deutschland eine Berufszulassung zu erhalten, ist, dass die betreffende Person über die für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Die BLZK übernimmt im Auftrag der jeweiligen Regierung im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens die Sprachtests. Mit der Durchführung hat die Kammer die eazf beauftragt. Mehr Informationen unter
Berufszulassung bei ausländischem Studium
eazf-Kontakt bei Sprachtests
Tel.: 089 230211-468
sprachpruefungen@eazf.de
Download
Verfahrensordnung für Sprachtests (PDF | 176 KB)