Patientenakte und Dokumentation

Alle wesentlichen fachlichen Feststellungen und Maßnahmen einer Behandlung dokumentiert der Zahnarzt in der Patientenakte, insbesondere

  • Anamnese,
  • Diagnosen,
  • Untersuchungen,
  • Untersuchungsergebnisse,
  • Befunde,
  • Therapien und ihre Wirkungen,
  • Eingriffe und ihre Wirkungen,
  • Einwilligungen und Aufklärungen
  • Arztbriefe.

Die Patientenakte kann in Papierform oder elektronisch geführt werden. Dabei müssen immer der ursprüngliche Inhalt sowie alle Änderungen und Berichtigungen erkennbar sein. 

Einsicht in die Patientenakte

Die Behandlungsdokumentation wird mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt. Der Patient kann in diesem Zeitraum die Patientenakte einsehen. Wer eine Kopie der Akte benötigt, muss die Kosten für die Erstkopie nicht übernehmen.

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