Gegenseitige Information
Zu Beginn einer Behandlung fragt der Zahnarzt den Patienten nach eventuellen Beschwerden, Erkrankungen, Vorbehandlungen oder nach der Einnahme von Medikamenten, da dies für die Behandlung von Bedeutung sein kann.
Außerdem informiert der Zahnarzt den Patienten über die Umstände der Behandlung, insbesondere über den Befund, die Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten, Kosten und über Verhaltensregeln für den Patienten während und nach der Behandlung.
Behandlungsvertrag
Zahnarzt und Patient sollen bei der Behandlung zusammenwirken. Zwischen ihnen entsteht ein Behandlungsvertrag. Der Zahnarzt erbringt die medizinische Leistung auf dem aktuellen Stand der Zahnmedizin. Der Patient vergütet die Leistung, soweit dies nicht die Krankenversicherung übernimmt.
Behandlungskosten
Über Behandlungskosten, die der Patient voraussichtlich selbst übernehmen muss (das heißt, die von keiner Krankenversicherung übernommen werden), informiert der Zahnarzt schriftlich. Der Patient bleibt Vertragspartner des Zahnarztes, auch wenn er sich für privat zu tragende Kosten zusatzversichert hat und die Krankenversicherung die Behandlungskosten letztendlich übernimmt.