Patientenrechte
Das Patientenrechtegesetz fasst das bis dato geltende Richterrecht in einem Gesetzestext zusammen.
Die Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrags wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert, Änderungen zur Gesetzlichen Krankenkasse in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch eingefügt.
In folgenden Gesetzestexten haben sich ebenfalls Änderungen ergeben: Patientenbeteiligungsverordnung, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte sowie in der Bundesärzteordnung.
Patientenrechtegesetz
Die Beschlüsse zum Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) finden Sie auf der Website des Bundesrats.