11/15/2024 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ

Parodontologie

GOZ aktuell

Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigt nach wie vor die Umsetzung der S3-Leitlinie zur PAR-Behandlung bei Privatpatienten. Im Jahr 2022 publizierte die Bayerische Landeszahnärztekammer einen Vorschlag, in dem die gesamte Behandlungsstrecke analogisiert wurde. Im gleichen Jahr veröffentlichte die Bundeszahnärztekammer ein Positionspapier zur gebührenrechtlichen Einordnung der S3-Leitlinie, in dem für die PAR-Leistungsstrecke konkrete Analogziffern benannt wurden. Beides widerstrebte sowohl den privaten Krankenversicherungen als auch den Beihilfestellen und führte zu erheblichen Erstattungsproblemen.

Zum Jahresende 2022 wurden im gemeinsamen „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe“ mit den Vertretern der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe eine Reihe von Beschlüssen zur Analogberechnung von Leistungen der Parodontaltherapie gefasst. Damit wurde die analoge Berechnungsfähigkeit für den überwiegenden Teil der PAR-Strecke anerkannt. Dennoch blieben sowohl Unklarheiten als auch Erstattungsschwierigkeiten, da infolge der verschiedenen Möglichkeiten auch die unterschiedlichsten Abrechnungswege genutzt wurden.

Hilfestellung bietet nun eine von der Bundeszahnärztekammer im Februar 2024 herausgegebene Stellungnahme, in der originäre und analoge Leistungen zur PAR-Behandlungsstrecke unter Berücksichtigung der S3-Leitlinie umfangreich dargestellt werden. Diese sollen eine konfliktfreie Erstattung gewährleisten.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 11/2024 als PDF lesen (850 KB)

Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


GOZ aktuell

Alle Artikel der Rubrik GOZ aktuell

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3