09/02/2024 | Nachrichten | Nachhaltigkeit, Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Umweltschutz im Fokus der Politik

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

in unserem vorerst letzten Artikel der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ möchten wir Ihnen einige gesetzliche Vorgaben, Normen und Initiativen aufzeigen. Sie sind vor allem für größere Betriebe gedacht und dort teilweise vorgeschrieben. Auch wenn diese für Zahnarztpraxen nicht verpflichtend sind, kann es durchaus interessant sein, einen Blick hineinzuwerfen. Von offizieller Seite beschäftigen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit vor allem die Normen zum Energiemanagement (ISO 50001) und zum Umweltmanagement (ISO 14001), außerdem das Energieefizienzgesetz (EnEfG), das europäische Umweltmanagementsystem (EMAS), die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie im Freistaat der Umwelt- und Klimapakt Bayern.

Umweltschutz über die gesetzlichen Regelungen hinaus

Etwas genauer möchte ich den Umwelt- und Klimapakt Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vorstellen, da dieser praktische Handlungshilfen implementiert, die als Wegweiser zu einer nachhaltigen Praxisführung anregen können. Bereits 1995 von der Bayerischen Staatsregierung initiiert, will das Projekt Unternehmen und Behörden motivieren, Umweltschutz über die gesetzlichen Regelungen hinaus zu betreiben. Unterstützung bietet die übersichtlich gestaltete Website unter umweltpakt.bayern.de. Mit wenigen Klicks wird der User zum „Infozentrum UmweltWirtschaft“ (IZU) geführt – mit relevanten Informationen auch für die Zahnarztpraxis.

Das IZU wurde ins Leben gerufen, um den Einstieg in eine umweltbewusste Ausrichtung von Unternehmen zu erleichtern. Angesiedelt ist das Portal beim Landesamt für Umweltschutz. Auf der Website werden auch für unsere Praxen nützliche Anwendungstools genauer beleuchtet, beispielsweise zu Umweltmanagement, Marketing oder Mitarbeitermotivation, ein Rechner für CO2-Emissionen und vieles mehr.

Der integrierte CO2-Rechner ist hervorzuheben, da er nicht nur ein praktisches Werkzeug darstellt, um sich schnell einen Überblick über den CO2-Verbrauch im betrieblichen wie im persönlichen Bereich zu verschaffen. Mit seiner Hilfe können darüber hinaus geplante Maßnahmen im Vergleich zu der wahrscheinlichen zukünftigen CO2-Bilanz Deutschlands in Relation gesetzt werden. Ein Blick in dieses Tool lohnt sich!

Kostenfreies Angebot der Staatsregierung

Auf der Website finden sich weiterhin Informationen zu der neu gestarteten Aktion „Wir machen mit! Klimaneutrales Bayern 2040“. Die Teilnahme ist kostenfrei, Betriebe und Verbände aller Größen können mitmachen. Die Bedingungen sind mit einfachen Mitteln zu bewältigen und die Mitwirkung kann im Anschluss mit einem Logo und einem QR-Code kommuniziert werden. Renommierte Unternehmen wie die AOK Bayern oder auch der FC Bayern bringen sich hier bereits ein.

Insgesamt kann man auf den Seiten des „Infozentrums UmweltWirtschaft“ stundenlang stöbern und interessante Details kennenlernen. Hervorzuheben ist, dass viele praktische Hinweise und Handlungsanweisungen gegeben werden, die schnell und ohne größere Vorbereitung auch von kleineren Betrieben wie unseren Praxen umgesetzt werden können.

Anregungen, nicht Anweisungen

Selbstverständlich ist die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern für Zahnarztpraxen nicht vorgeschrieben. Ebenso sind viele Ausführungen eher für größere Betriebe gedacht. Ich möchte betonen: Bei den angesprochenen Punkten handelt es sich stets um Vorschläge, nicht Vorschriften – um Anregungen, nicht Anweisungen.

Das Thema Nachhaltigkeit werden wir weiterhin im Blick behalten und auch künftig über den aktuellen Stand einer nachhaltigen Praxisführung informieren.

Ihr
Dr. Frank Hummel
Referent Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK 
Mitglied des Vorstands der BLZK

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