BLZK-News

Standespolitik gemeinsam gestalten

Neuer Lehrgang der Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ startet im Juli

Machen Sie sich auch Gedanken, welche Entwicklung unser Gesundheitssystem nehmen sollte, und interessieren Sie sich für die Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung? Möchten Sie sich berufspolitisch einbringen und zugleich Ihren Blick über die eigene Tätigkeit hinaus erweitern? Dann bietet Ihnen die gemeinsam von Bayerischer Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Bayerns angebotene Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ fundierte Einblicke und praxisnahe Informationen.

Grundlegendes Wissen über unser Gesundheitssystem

Der neue Lehrgang startet im Juli, die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. In drei Wochenendmodulen – jeweils von Freitagmittag bis Samstagnachmittag – erwerben Zahnärztinnen und Zahnärzte grundlegendes Wissen über die Strukturen des Gesundheitssystems sowie über die Aufgaben der beteiligten Akteure.

1. Kursblock: 10. und 11. Juli 2026 in München

Der erste Block dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam mit Führungskräften beider Körperschaften erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblicke hinter die Kulissen von BLZK und KZVB und lernen die zentralen Aufgabenfelder der Standesorganisationen kennen. Konkrete Fallbeispiele veranschaulichen die berufspolitischen Herausforderungen für die Zahnärzteschaft.

2. Kursblock: 9. und 10. Oktober 2026 in Nürnberg

Im zweiten Block stehen praktische Trainings zu Kommunikation und aktuellen Zukunftsthemen im Vordergrund.

3. Kursblock: 22. und 23. Januar 2027 in Berlin

Der abschließende Kursblock findet am 22. und 23. Januar 2027 in Berlin bei der Bundeszahnärztekammer statt. Dort kommt es zum direkten Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitspolitik. Thematisiert werden unter anderem die Rolle der zahnärztlichen Berufsvertretungen, ihr Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse sowie konkrete Gestaltungsspielräume für Zahnarztpraxen.

Berufspolitik braucht Engagement und Netzwerke

Die Kursreihe von BLZK und KZVB fördert gezielt den Austausch zu aktuellen Themen und zur Zukunft des Berufsstandes. Netzwerken ist dabei ein zentraler Bestandteil standespolitischen Engagements. Der Kontakt zu ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Austausch mit berufspolitischem Nachwuchs aus anderen Bundesländern werden aktiv weitergeführt.

Interessenten lassen sich per E-Mail für die Kursreihe vormerken unter bpb@blzk.de.


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250.000 Euro für die Kinderkrebsforschung

Erlös der Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion am Universitätsklinikum Regensburg übergeben

Regensburg – Großer Erfolg für die medizinische Wissenschaft in Ostbayern: Aus der VI. Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion ist eine Rekordsumme für den guten Zweck zusammengekommen. Am heutigen Mittwoch überreichten Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), und Dr. Elmar Baumer, 1. Vorsitzender des Lions Hilfswerks Weiden, am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) einen Spendenscheck in Höhe von 250.000 Euro. Die Spende fließt in das Projekt „Franzi“ und unterstützt den geplanten Neubau des Forschungszentrums für Kinderonkologie, Herz und seltene Erkrankungen am UKR. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, MdL, begleitete die feierliche Übergabe.

Die Initiative wird gemeinschaftlich von der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der Oberpfälzer Zahnärzteschaft sowie dem Lions Club Weiden getragen. Mit dem geplanten Neubau des Forschungszentrums am UKR soll eine moderne Laborinfrastruktur entstehen, die es ermöglicht, wissenschaftliche Erkenntnisse noch schneller in die Behandlung junger Patientinnen und Patienten zu überführen und individuell zugeschnittene Therapien weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern stellt hierfür fünf Millionen Euro bereit; darüber hinaus sollen durch Spenden weitere fünf Millionen Euro eingeworben werden.

BLZK-Präsident Dr. Dr. Wohl: „Unbeschreiblich stolz auf Kolleginnen und Kollegen“

Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, erklärte: „Die Grundlage für diese außergewöhnliche Spendensumme bildet das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus der Oberpfalz. Sie haben ihr nicht mehr benötigtes Zahngold gespendet, welches über einen längeren Zeitraum von Oberpfälzer Zahnärztinnen und Zahnärzten gesammelt wurde. Der Erlös wurde nun vollständig bereitgestellt. Die heutige Spendenübergabe ist beispielhaft dafür, wie die Menschen hier in der Region auch hinter dem Thema, hinter dem Klinikum, hinter der Kinderonkologie stehen. Ich bin unbeschreiblich stolz auf meine Kolleginnen und Kollegen, die hier in so vorbildlicher Weise bürgerschaftliches Engagement zeigen und durch ihre tatkräftige Unterstützung soziale Projekte in der Region entscheidend voranbringen. Ich denke, dies zeigt sehr eindrucksvoll die tiefe Verwurzelung der Oberpfälzer Zahnärzte in ihrer Heimat. Es ist nicht so, dass einfach eine Spendendose an der Rezeption in der Zahnarztpraxis aufgestellt wird. Als Zahnarzt muss man sich trotz des durchbürokratisierten Praxisalltags die Zeit nehmen, die Patienten über den Spendenzweck aufzuklären – Hilfe für krebskranke Kinder.“

Wissenschaftsminister Markus Blume, MdL: „Neue Therapien geben Hoffnung“

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume, MdL, ergänzte: „Helfen ist Gold wert! Herzlichen Dank an die Landeszahnärztekammer, die zusammen mit dem Lions Club Weiden eine Sammelaktion für altes Zahngold ins Leben gerufen hat, und damit die Kinderonkologie am Universitätsklinikum Regensburg mit einer Spende von 250.000 Euro unterstützt. Das ist beeindruckendes bürgerschaftliches Engagement und ein wichtiger Baustein für das neue Forschungszentrum für Kinderonkologie ‚Franzi‘ in Regensburg. Gerade die Kinderonkologie lebt von Forschung und Fortschritt. Neues Wissen und neue Therapien geben Hoffnung, weil sie den jungen Patientinnen und Patienten helfen und am Ende vielleicht unheilbare Krankheiten heilen können. Vergelt‘s Gott an die Oberpfälzer Zahnärzte, an Dr. Dr. Frank Wohl, der die Aktion organisiert, und besonders an alle Spenderinnen und Spender!“

Krebsforscher Prof. Dr. Selim Corbacioglu: „80 Prozent der Kinder dank Forschung geheilt“

Prof. Dr. Selim Corbacioglu, Direktor der Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, bedankte sich bei allen Beteiligten: „Ich möchte der Bevölkerung zurückspiegeln, dass die Spenden, die für dieses Gebäude, dieses Projekt und diese Idee gesammelt wurden, sehr gut angelegt sind. Denn die Erfolgsgeschichte der Kinderonkologie basiert darauf, dass Kinder über mehr als 50 Jahre hinweg in klinischen Studien behandelt wurden. Jede einzelne Erkrankung wird erfasst, die Erkenntnisse werden systematisch ausgewertet und die entsprechenden Konsequenzen gezogen – sodass wir heute durchschnittlich 80 Prozent dieser Patientinnen und Patienten heilen können. Der nächste Schritt auf dem Weg zur Heilung liegt in der Grundlagenforschung. Vielen herzlichen Dank, lieber Frank. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass wir gemeinsam daran arbeiten, die Oberpfalz als Forschungsstandort dauerhaft attraktiv zu halten – denn Forschung und Innovation sind das, was uns in Deutschland wirklich voranbringt."


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Kahlschlag in der kieferorthopädischen Versorgung

Bayerische Landeszahnärztekammer und MdL Dr. Andrea Behr warnen nach Krisengespräch vor Existenzvernichtung

München – Ein Krisengespräch am vergangenen Wochenende in den Räumen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) alarmiert die zahnärztliche Standesvertretung zutiefst. BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl und Vorstandsmitglied Dr. Brunhilde Drew tauschten sich mit kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen über den geplanten Fachzahnarztvorbehalt aus. Per Video war die Zahnärztin und Landtagsabgeordnete Dr. Andrea Behr zugeschaltet. Die Berichte aus der Praxis offenbaren eine existenzbedrohende Realität für junge Behandlerinnen und eine akute Gefahr für die Patientenversorgung im Freistaat.

„Was uns die Kolleginnen am Wochenende berichtet haben, ist ein gesundheitspolitischer Offenbarungseid“, erklärt Dr. Dr. Wohl. „Hier werden Existenzen junger, hochqualifizierter Zahnärztinnen mutwillig vernichtet und gleichzeitig die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern sehenden Auges gegen die Wand gefahren. Wir werden diesen verfassungswidrigen Kahlschlag nicht tatenlos hinnehmen.“

Junge Existenzgründer vor dem wirtschaftlichen Ruin

Die Schilderungen der Praktikerinnen zeigen die brutale Härte der geplanten Gesetzesänderung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Besonders dramatisch ist der Fall einer jungen Zahnärztin: Sie hat gerade per Kredit rund eine Million Euro in die Finanzierung einer modernen kieferorthopädischen Praxis investiert. Sollte der Fachzahnarztvorbehalt wie eingebracht Gesetz werden, steht die junge Gründerin vor dem unmittelbaren wirtschaftlichen Aus. Wie ein Schlag ins Gesicht habe sich die Rede von Nina Warken im Bundestag angefühlt. Die Bundesministerin hatte betont: „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares.“ Für junge Zahnärztinnen, die im Vertrauen auf ihre staatliche Approbation hohe Investitionen getätigt haben, bedeutet diese Reform jedoch eine absolut unzumutbare Härte und die gezielte Vernichtung ihrer Existenzgrundlage.

Vielfalt der Qualifikationswege wird ignoriert

Betroffen von dem drohenden Verbot sind keineswegs nur Zahnärzte, die einen akademischen Mastertitel (M.Sc.) in Kieferorthopädie erworben haben. Der Kammerpräsident betonte: „Es gibt in Deutschland viele bewährte und qualitativ hochwertige Wege zur kieferorthopädischen Qualifikation. Dazu zählen auch eine langjährige, intensive Berufserfahrung in kieferorthopädischen Praxen sowie umfassende, strukturierte Fortbildungscurricula. All diese hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen würden über Nacht die Berechtigung verlieren, gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche kieferorthopädisch zu versorgen.“

Gutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit

Ein im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) durch den Medizinrechtler Prof. Dr. Christian Burholt LL.M. erstelltes Gutachten attestiert dem Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts in der zahnärztlichen Versorgung stellt demnach einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar. Mit der Approbation erwerben Zahnmediziner die vollumfängliche Behandlungskompetenz für den gesamten Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Diese darf ihnen nicht nachträglich willkürlich entzogen werden.

Kollaps der flächendeckenden Versorgung droht auch in Bayern

„Die Mundhöhle ist ein kleiner Teil des menschlichen Körpers“, unterstrich Dr. Andrea Behr, MdL. Die Landtagsabgeordnete und der Kammerpräsident sind sich einig: Wenn der Bundesgesetzgeber nun beginnt, diesen ohnehin spezialisierten Bereich weiter künstlich in exklusive Fachzahnarztgruppen zu unterteilen und nur noch diesen die Behandlung von Kassenpatienten erlaubt, führt das geradewegs in den Versorgungskollaps. Insbesondere im Flächenstaat Bayern kann die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung – vor allem von Kindern und Jugendlichen – bei einem solchen Kahlschlag nicht mehr in allen Regionen aufrechterhalten werden. Lange Anfahrtswege für Familien und monatelange Wartezeiten auf Behandlungsplätze wären die unmittelbare Folge. BLZK-Präsident Dr. Dr. Wohl fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den verfassungswidrigen Fachzahnarztvorbehalt sofort und ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.


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250.000 Euro für die Kinderkrebsforschung

Medien-Einladung

Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion unterstützt Forschungszentrum am Universitätsklinikum Regensburg

München – Aus der VI. Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion wird erneut konkrete Hil-fe: Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, und Dr. Elmar Baumer, 1. Vorsitzender des Lions Hilfswerks Weiden, überreichen am kom-menden Mittwoch einen Spendenscheck in Höhe von 250.000 Euro für die Kinderkrebs-forschung am Forschungszentrum für Kinderonkologie, Herz und seltene Erkrankungen des Universitätsklinikums Regensburg (UKR). Die Spende fließt in das Projekt „Franzi“ im Rahmen des Regensburger Weihnachtssingens und unterstützt den geplanten Neu-bau des Forschungszentrums. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, MdL, wird an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Grundlage für diese außergewöhnliche Spendensumme bildet das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus der Oberpfalz: Sie haben ihr nicht mehr benötigtes Zahngold ge-spendet. Über einen längeren Zeitraum wurde dieses von Oberpfälzer Zahnärztinnen und Zahnärzten gesammelt und der Erlös anschließend für den guten Zweck bereitgestellt. Getra-gen wird die Initiative gemeinschaftlich von der Bayerischen Landeszahnärztekammer, den Oberpfälzer Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie dem Lions Club Weiden. 

Dr. Wohl: „Ich bin stolz auf meine Zahnärzte.“

„Die Aktion zeigt eindrucksvoll, was entstehen kann, wenn viele Menschen gemeinsam Ver-antwortung übernehmen. Ich bin stolz auf meine Zahnärzte für ihr wunderbares Engagement und danke allen Patienten für ihre Spende. Aus kleinen Beiträgen vieler Einzelner wird eine gro-ße Unterstützung für die Forschung und damit für die Zukunft erkrankter Kinder“, so BLZK-Präsident Wohl. Mit dem geplanten Neubau des Forschungszentrums für Kinderonkologie, Herz und seltene Erkrankungen am Universitätsklinikum Regensburg soll eine moderne Laborinfra-struktur geschaffen werden. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse noch schneller in die Behandlung junger Patientinnen und Patienten zu übertragen und individuell zugeschnittene Therapien weiterzuentwickeln.

Die Übergabe des Spendenschecks findet statt am Mittwoch, 24. Juni 2026, 11:50 Uhr im Universitätsklinikum Regensburg, Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bauteil C5, EG, Raum 3.5.2. 

Medienvertreter sind dazu herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmel-dung bis zum 23. Juni unter der E-Mail-Adresse jsandt@blzk.de gebeten.

Teilnehmer vor Ort sind: 

  • Markus Blume, MdL, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst 
  • Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Zahnarzt und Mitglied im Lions Club Weiden (Initiator und Hauptansprechpartner) 
  • Prof. Dr. Selim Corbacioglu, Direktor der Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation 
  • Dr. Elmar Baumer, 1. Vorsitzender Lions-Hilfswerk Weiden e. V. 
  • Dr. Cosima Rücker, 1. Vorsitzende des Zahnärztlichen Bezirksverbands Oberpfalz 
  • Armin Wolf, Organisator des Regensburger Weihnachtssingens
  • Martin Wunnike, Vorstand Verein zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder Ostbayern e.V. (VKKK)


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Erinnerung: Austausch von eHBAs

Nur noch bis zum 30. Juni 2026 möglich!

Seit Monaten läuft der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 getauscht werden. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten (an Ihre beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse) zu reagieren und den Tauschprozess zu starten.

Die betroffenen Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaberinnen und -inhaber. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 1. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten mehr möglich!

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBAs der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Was bedeutet das für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden, ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign) erhalten haben, dieser noch nicht gefolgt sind, aber den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30. Juni 2026 hinaus benötigen, werden gebeten umgehend zu reagieren. Bei den E-Mails der Anbieter handelt es sich nicht um Werbung oder Spam. Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen.

Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben.  

Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral (die zusätzliche Laufzeit der Neukarte wird wie gewohnt berechnet). D-Trust bittet betroffene Kundinnen und Kunden, bei denen der eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat, und diejenigen, die umgezogen sind, vor Bestellung mit dem Support der D-Trust in Kontakt zu treten. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beispielsweise E-Rezept, EBZ und eAU nutzen.  

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:

D-Trust:

News: https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-trust-reagiert-auf-sicherheitsluecke-infineon-chips

FAQ: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch

SHC+CARE:

News & FAQ: https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401

Medisign:

FAQ: https://www.medisign.de/support/article/sondertausch-2025-jetzt-zum-ehba-der-generation-2-1-wechseln/


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Neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab August 2026

KI-Verordnung

Ab dem 2. August 2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen.

Bild-, Ton- und Videoinhalte

Wenn Sie Bild-, Ton- oder Videoinhalte im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden, sind Sie ab dem 2. August 2026 dazu verpflichtet, diese Inhalte klar und eindeutig als KI-generiert zu kennzeichnen, Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 S.1 KI-Verordnung (KI-VO). 

Dies liegt daran, dass solche Inhalte als „Deepfakes“ im Sinne der KI-Verordnung der EU gelten, Art. 3 Nr. 60 KI-VO. Betroffen sind demnach Inhalte, die auf ihre Konsumenten real erscheinen. Es muss sich dabei nicht um die Wiedergabe tatsächlich existierender Personen, Gegenstände oder Ereignisse handeln, entscheidend ist, dass der Inhalt wie eine reale Darstellung wirkt. Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Deepfake handelt, ist maßgeblich, ob ein durchschnittlicher Betrachter von der Echtheit des Inhalts ausgehen würde. Bereits geringfügige Veränderungen eines Inhalts können somit einen Deepfake begründen.

Textinhalte

Auch Textinhalte können kennzeichnungspflichtig sein. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um Texte handelt, die dazu dienen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 S.1 KI-VO. Betroffen sind Texte, die über global, lokal oder gruppenspezifisch relevante Inhalte politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Art informieren. Laut der Wettbewerbszentrale fallen Werbetexte für gewöhnlich wohl nicht unter die Kennzeichnungspflicht, da ihnen die erforderliche Öffentlichkeitsrelevanz in aller Regel fehlen wird. Zudem entfällt bei KI-generierten Texten die Kennzeichnungspflicht, wenn der Text vor Veröffentlichung einer menschlichen Kontrolle unterzogen wurde und redaktionell von einer natürlichen oder juristischen Person verantwortet wird, Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 S. 5 Alt. 2 KI-VO.

KI-Chatbot und KI-Avatar

Wenn Sie auf Ihrer Website einen KI-Chatbot oder einen KI-Avatar anbieten, müssen Sie auch hier den Einsatz von KI kennzeichnen, sofern Sie als Anbieter gem. Art. 3 Nr. 3 KI-VO gelten, Art. 50 Abs. 1 S.1 KI-VO. Dies ist dann der Fall, wenn Sie den KI-Chatbot oder den KI-Avatar in eigener Verantwortung verwenden. Davon ist auszugehen, wenn Sie ein KI-System oder KI-Modell für sich haben entwickeln lassen und es unter Ihrem Namen oder dem Namen Ihrer Handelsmarke in Betrieb nehmen. So sind Sie bereits dann Anbieter, wenn Sie von einem Unternehmen einen KI-Chatbot erwerben, diesem einen eigenen Namen geben und ihn in Ihre Website integrieren. In diesem Fall wäre eine Kennzeichnung, dass man mit einer KI kommuniziert, erforderlich.

Rechtsfolgen fehlender oder unzureichender Kennzeichnung

Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen. Nach Art. 99 Abs. 4 KI-VO drohen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder – bei Unternehmen – 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, falls dieser Betrag höher ist. Sanktioniert werden können sowohl eine fehlende als auch eine unzureichende Kennzeichnung.


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24.06.2026 | Nachrichten
Standespolitik gemeinsam gestalten

Neuer Lehrgang der Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ startet im Juli

Machen Sie sich auch Gedanken, welche Entwicklung unser Gesundheitssystem nehmen sollte, und interessieren Sie sich für die Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung? Möchten Sie sich berufspolitisch einbringen und zugleich Ihren Blick über die eigene Tätigkeit hinaus erweitern? Dann bietet Ihnen die gemeinsam von Bayerischer Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Bayerns angebotene Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ fundierte Einblicke und praxisnahe Informationen.

Grundlegendes Wissen über unser Gesundheitssystem

Der neue Lehrgang startet im Juli, die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. In drei Wochenendmodulen – jeweils von Freitagmittag bis Samstagnachmittag – erwerben Zahnärztinnen und Zahnärzte grundlegendes Wissen über die Strukturen des Gesundheitssystems sowie über die Aufgaben der beteiligten Akteure.

1. Kursblock: 10. und 11. Juli 2026 in München

Der erste Block dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam mit Führungskräften beider Körperschaften erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblicke hinter die Kulissen von BLZK und KZVB und lernen die zentralen Aufgabenfelder der Standesorganisationen kennen. Konkrete Fallbeispiele veranschaulichen die berufspolitischen Herausforderungen für die Zahnärzteschaft.

2. Kursblock: 9. und 10. Oktober 2026 in Nürnberg

Im zweiten Block stehen praktische Trainings zu Kommunikation und aktuellen Zukunftsthemen im Vordergrund.

3. Kursblock: 22. und 23. Januar 2027 in Berlin

Der abschließende Kursblock findet am 22. und 23. Januar 2027 in Berlin bei der Bundeszahnärztekammer statt. Dort kommt es zum direkten Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitspolitik. Thematisiert werden unter anderem die Rolle der zahnärztlichen Berufsvertretungen, ihr Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse sowie konkrete Gestaltungsspielräume für Zahnarztpraxen.

Berufspolitik braucht Engagement und Netzwerke

Die Kursreihe von BLZK und KZVB fördert gezielt den Austausch zu aktuellen Themen und zur Zukunft des Berufsstandes. Netzwerken ist dabei ein zentraler Bestandteil standespolitischen Engagements. Der Kontakt zu ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Austausch mit berufspolitischem Nachwuchs aus anderen Bundesländern werden aktiv weitergeführt.

Interessenten lassen sich per E-Mail für die Kursreihe vormerken unter bpb@blzk.de.


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24.06.2026 | Pressemeldungen
250.000 Euro für die Kinderkrebsforschung

Erlös der Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion am Universitätsklinikum Regensburg übergeben

Regensburg – Großer Erfolg für die medizinische Wissenschaft in Ostbayern: Aus der VI. Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion ist eine Rekordsumme für den guten Zweck zusammengekommen. Am heutigen Mittwoch überreichten Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), und Dr. Elmar Baumer, 1. Vorsitzender des Lions Hilfswerks Weiden, am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) einen Spendenscheck in Höhe von 250.000 Euro. Die Spende fließt in das Projekt „Franzi“ und unterstützt den geplanten Neubau des Forschungszentrums für Kinderonkologie, Herz und seltene Erkrankungen am UKR. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, MdL, begleitete die feierliche Übergabe.

Die Initiative wird gemeinschaftlich von der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der Oberpfälzer Zahnärzteschaft sowie dem Lions Club Weiden getragen. Mit dem geplanten Neubau des Forschungszentrums am UKR soll eine moderne Laborinfrastruktur entstehen, die es ermöglicht, wissenschaftliche Erkenntnisse noch schneller in die Behandlung junger Patientinnen und Patienten zu überführen und individuell zugeschnittene Therapien weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern stellt hierfür fünf Millionen Euro bereit; darüber hinaus sollen durch Spenden weitere fünf Millionen Euro eingeworben werden.

BLZK-Präsident Dr. Dr. Wohl: „Unbeschreiblich stolz auf Kolleginnen und Kollegen“

Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, erklärte: „Die Grundlage für diese außergewöhnliche Spendensumme bildet das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus der Oberpfalz. Sie haben ihr nicht mehr benötigtes Zahngold gespendet, welches über einen längeren Zeitraum von Oberpfälzer Zahnärztinnen und Zahnärzten gesammelt wurde. Der Erlös wurde nun vollständig bereitgestellt. Die heutige Spendenübergabe ist beispielhaft dafür, wie die Menschen hier in der Region auch hinter dem Thema, hinter dem Klinikum, hinter der Kinderonkologie stehen. Ich bin unbeschreiblich stolz auf meine Kolleginnen und Kollegen, die hier in so vorbildlicher Weise bürgerschaftliches Engagement zeigen und durch ihre tatkräftige Unterstützung soziale Projekte in der Region entscheidend voranbringen. Ich denke, dies zeigt sehr eindrucksvoll die tiefe Verwurzelung der Oberpfälzer Zahnärzte in ihrer Heimat. Es ist nicht so, dass einfach eine Spendendose an der Rezeption in der Zahnarztpraxis aufgestellt wird. Als Zahnarzt muss man sich trotz des durchbürokratisierten Praxisalltags die Zeit nehmen, die Patienten über den Spendenzweck aufzuklären – Hilfe für krebskranke Kinder.“

Wissenschaftsminister Markus Blume, MdL: „Neue Therapien geben Hoffnung“

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume, MdL, ergänzte: „Helfen ist Gold wert! Herzlichen Dank an die Landeszahnärztekammer, die zusammen mit dem Lions Club Weiden eine Sammelaktion für altes Zahngold ins Leben gerufen hat, und damit die Kinderonkologie am Universitätsklinikum Regensburg mit einer Spende von 250.000 Euro unterstützt. Das ist beeindruckendes bürgerschaftliches Engagement und ein wichtiger Baustein für das neue Forschungszentrum für Kinderonkologie ‚Franzi‘ in Regensburg. Gerade die Kinderonkologie lebt von Forschung und Fortschritt. Neues Wissen und neue Therapien geben Hoffnung, weil sie den jungen Patientinnen und Patienten helfen und am Ende vielleicht unheilbare Krankheiten heilen können. Vergelt‘s Gott an die Oberpfälzer Zahnärzte, an Dr. Dr. Frank Wohl, der die Aktion organisiert, und besonders an alle Spenderinnen und Spender!“

Krebsforscher Prof. Dr. Selim Corbacioglu: „80 Prozent der Kinder dank Forschung geheilt“

Prof. Dr. Selim Corbacioglu, Direktor der Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, bedankte sich bei allen Beteiligten: „Ich möchte der Bevölkerung zurückspiegeln, dass die Spenden, die für dieses Gebäude, dieses Projekt und diese Idee gesammelt wurden, sehr gut angelegt sind. Denn die Erfolgsgeschichte der Kinderonkologie basiert darauf, dass Kinder über mehr als 50 Jahre hinweg in klinischen Studien behandelt wurden. Jede einzelne Erkrankung wird erfasst, die Erkenntnisse werden systematisch ausgewertet und die entsprechenden Konsequenzen gezogen – sodass wir heute durchschnittlich 80 Prozent dieser Patientinnen und Patienten heilen können. Der nächste Schritt auf dem Weg zur Heilung liegt in der Grundlagenforschung. Vielen herzlichen Dank, lieber Frank. Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass wir gemeinsam daran arbeiten, die Oberpfalz als Forschungsstandort dauerhaft attraktiv zu halten – denn Forschung und Innovation sind das, was uns in Deutschland wirklich voranbringt."


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22.06.2026 | Pressemeldungen
Kahlschlag in der kieferorthopädischen Versorgung

Bayerische Landeszahnärztekammer und MdL Dr. Andrea Behr warnen nach Krisengespräch vor Existenzvernichtung

München – Ein Krisengespräch am vergangenen Wochenende in den Räumen der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) alarmiert die zahnärztliche Standesvertretung zutiefst. BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl und Vorstandsmitglied Dr. Brunhilde Drew tauschten sich mit kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen über den geplanten Fachzahnarztvorbehalt aus. Per Video war die Zahnärztin und Landtagsabgeordnete Dr. Andrea Behr zugeschaltet. Die Berichte aus der Praxis offenbaren eine existenzbedrohende Realität für junge Behandlerinnen und eine akute Gefahr für die Patientenversorgung im Freistaat.

„Was uns die Kolleginnen am Wochenende berichtet haben, ist ein gesundheitspolitischer Offenbarungseid“, erklärt Dr. Dr. Wohl. „Hier werden Existenzen junger, hochqualifizierter Zahnärztinnen mutwillig vernichtet und gleichzeitig die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern sehenden Auges gegen die Wand gefahren. Wir werden diesen verfassungswidrigen Kahlschlag nicht tatenlos hinnehmen.“

Junge Existenzgründer vor dem wirtschaftlichen Ruin

Die Schilderungen der Praktikerinnen zeigen die brutale Härte der geplanten Gesetzesänderung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Besonders dramatisch ist der Fall einer jungen Zahnärztin: Sie hat gerade per Kredit rund eine Million Euro in die Finanzierung einer modernen kieferorthopädischen Praxis investiert. Sollte der Fachzahnarztvorbehalt wie eingebracht Gesetz werden, steht die junge Gründerin vor dem unmittelbaren wirtschaftlichen Aus. Wie ein Schlag ins Gesicht habe sich die Rede von Nina Warken im Bundestag angefühlt. Die Bundesministerin hatte betont: „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares.“ Für junge Zahnärztinnen, die im Vertrauen auf ihre staatliche Approbation hohe Investitionen getätigt haben, bedeutet diese Reform jedoch eine absolut unzumutbare Härte und die gezielte Vernichtung ihrer Existenzgrundlage.

Vielfalt der Qualifikationswege wird ignoriert

Betroffen von dem drohenden Verbot sind keineswegs nur Zahnärzte, die einen akademischen Mastertitel (M.Sc.) in Kieferorthopädie erworben haben. Der Kammerpräsident betonte: „Es gibt in Deutschland viele bewährte und qualitativ hochwertige Wege zur kieferorthopädischen Qualifikation. Dazu zählen auch eine langjährige, intensive Berufserfahrung in kieferorthopädischen Praxen sowie umfassende, strukturierte Fortbildungscurricula. All diese hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen würden über Nacht die Berechtigung verlieren, gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche kieferorthopädisch zu versorgen.“

Gutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit

Ein im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) durch den Medizinrechtler Prof. Dr. Christian Burholt LL.M. erstelltes Gutachten attestiert dem Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts in der zahnärztlichen Versorgung stellt demnach einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dar. Mit der Approbation erwerben Zahnmediziner die vollumfängliche Behandlungskompetenz für den gesamten Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Diese darf ihnen nicht nachträglich willkürlich entzogen werden.

Kollaps der flächendeckenden Versorgung droht auch in Bayern

„Die Mundhöhle ist ein kleiner Teil des menschlichen Körpers“, unterstrich Dr. Andrea Behr, MdL. Die Landtagsabgeordnete und der Kammerpräsident sind sich einig: Wenn der Bundesgesetzgeber nun beginnt, diesen ohnehin spezialisierten Bereich weiter künstlich in exklusive Fachzahnarztgruppen zu unterteilen und nur noch diesen die Behandlung von Kassenpatienten erlaubt, führt das geradewegs in den Versorgungskollaps. Insbesondere im Flächenstaat Bayern kann die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung – vor allem von Kindern und Jugendlichen – bei einem solchen Kahlschlag nicht mehr in allen Regionen aufrechterhalten werden. Lange Anfahrtswege für Familien und monatelange Wartezeiten auf Behandlungsplätze wären die unmittelbare Folge. BLZK-Präsident Dr. Dr. Wohl fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den verfassungswidrigen Fachzahnarztvorbehalt sofort und ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen.


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19.06.2026 | Pressemeldungen
250.000 Euro für die Kinderkrebsforschung

Medien-Einladung

Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion unterstützt Forschungszentrum am Universitätsklinikum Regensburg

München – Aus der VI. Oberpfälzer Zahnaltgold-Sammelaktion wird erneut konkrete Hil-fe: Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, und Dr. Elmar Baumer, 1. Vorsitzender des Lions Hilfswerks Weiden, überreichen am kom-menden Mittwoch einen Spendenscheck in Höhe von 250.000 Euro für die Kinderkrebs-forschung am Forschungszentrum für Kinderonkologie, Herz und seltene Erkrankungen des Universitätsklinikums Regensburg (UKR). Die Spende fließt in das Projekt „Franzi“ im Rahmen des Regensburger Weihnachtssingens und unterstützt den geplanten Neu-bau des Forschungszentrums. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, MdL, wird an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Grundlage für diese außergewöhnliche Spendensumme bildet das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus der Oberpfalz: Sie haben ihr nicht mehr benötigtes Zahngold ge-spendet. Über einen längeren Zeitraum wurde dieses von Oberpfälzer Zahnärztinnen und Zahnärzten gesammelt und der Erlös anschließend für den guten Zweck bereitgestellt. Getra-gen wird die Initiative gemeinschaftlich von der Bayerischen Landeszahnärztekammer, den Oberpfälzer Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie dem Lions Club Weiden. 

Dr. Wohl: „Ich bin stolz auf meine Zahnärzte.“

„Die Aktion zeigt eindrucksvoll, was entstehen kann, wenn viele Menschen gemeinsam Ver-antwortung übernehmen. Ich bin stolz auf meine Zahnärzte für ihr wunderbares Engagement und danke allen Patienten für ihre Spende. Aus kleinen Beiträgen vieler Einzelner wird eine gro-ße Unterstützung für die Forschung und damit für die Zukunft erkrankter Kinder“, so BLZK-Präsident Wohl. Mit dem geplanten Neubau des Forschungszentrums für Kinderonkologie, Herz und seltene Erkrankungen am Universitätsklinikum Regensburg soll eine moderne Laborinfra-struktur geschaffen werden. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse noch schneller in die Behandlung junger Patientinnen und Patienten zu übertragen und individuell zugeschnittene Therapien weiterzuentwickeln.

Die Übergabe des Spendenschecks findet statt am Mittwoch, 24. Juni 2026, 11:50 Uhr im Universitätsklinikum Regensburg, Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bauteil C5, EG, Raum 3.5.2. 

Medienvertreter sind dazu herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmel-dung bis zum 23. Juni unter der E-Mail-Adresse jsandt@blzk.de gebeten.

Teilnehmer vor Ort sind: 

  • Markus Blume, MdL, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst 
  • Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Zahnarzt und Mitglied im Lions Club Weiden (Initiator und Hauptansprechpartner) 
  • Prof. Dr. Selim Corbacioglu, Direktor der Abteilung für Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation 
  • Dr. Elmar Baumer, 1. Vorsitzender Lions-Hilfswerk Weiden e. V. 
  • Dr. Cosima Rücker, 1. Vorsitzende des Zahnärztlichen Bezirksverbands Oberpfalz 
  • Armin Wolf, Organisator des Regensburger Weihnachtssingens
  • Martin Wunnike, Vorstand Verein zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder Ostbayern e.V. (VKKK)


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09.06.2026 | Nachrichten
Erinnerung: Austausch von eHBAs

Nur noch bis zum 30. Juni 2026 möglich!

Seit Monaten läuft der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 getauscht werden. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten (an Ihre beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse) zu reagieren und den Tauschprozess zu starten.

Die betroffenen Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaberinnen und -inhaber. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist spätestens ab 1. Juli 2026 kein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten mehr möglich!

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBAs der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Was bedeutet das für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden, ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign) erhalten haben, dieser noch nicht gefolgt sind, aber den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30. Juni 2026 hinaus benötigen, werden gebeten umgehend zu reagieren. Bei den E-Mails der Anbieter handelt es sich nicht um Werbung oder Spam. Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen.

Betroffene erhalten neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleich geblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben.  

Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral (die zusätzliche Laufzeit der Neukarte wird wie gewohnt berechnet). D-Trust bittet betroffene Kundinnen und Kunden, bei denen der eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat, und diejenigen, die umgezogen sind, vor Bestellung mit dem Support der D-Trust in Kontakt zu treten. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beispielsweise E-Rezept, EBZ und eAU nutzen.  

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:

D-Trust:

News: https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-trust-reagiert-auf-sicherheitsluecke-infineon-chips

FAQ: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch

SHC+CARE:

News & FAQ: https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401

Medisign:

FAQ: https://www.medisign.de/support/article/sondertausch-2025-jetzt-zum-ehba-der-generation-2-1-wechseln/


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08.06.2026 | Nachrichten
Neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab August 2026

KI-Verordnung

Ab dem 2. August 2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen.

Bild-, Ton- und Videoinhalte

Wenn Sie Bild-, Ton- oder Videoinhalte im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden, sind Sie ab dem 2. August 2026 dazu verpflichtet, diese Inhalte klar und eindeutig als KI-generiert zu kennzeichnen, Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 S.1 KI-Verordnung (KI-VO). 

Dies liegt daran, dass solche Inhalte als „Deepfakes“ im Sinne der KI-Verordnung der EU gelten, Art. 3 Nr. 60 KI-VO. Betroffen sind demnach Inhalte, die auf ihre Konsumenten real erscheinen. Es muss sich dabei nicht um die Wiedergabe tatsächlich existierender Personen, Gegenstände oder Ereignisse handeln, entscheidend ist, dass der Inhalt wie eine reale Darstellung wirkt. Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Deepfake handelt, ist maßgeblich, ob ein durchschnittlicher Betrachter von der Echtheit des Inhalts ausgehen würde. Bereits geringfügige Veränderungen eines Inhalts können somit einen Deepfake begründen.

Textinhalte

Auch Textinhalte können kennzeichnungspflichtig sein. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um Texte handelt, die dazu dienen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 S.1 KI-VO. Betroffen sind Texte, die über global, lokal oder gruppenspezifisch relevante Inhalte politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Art informieren. Laut der Wettbewerbszentrale fallen Werbetexte für gewöhnlich wohl nicht unter die Kennzeichnungspflicht, da ihnen die erforderliche Öffentlichkeitsrelevanz in aller Regel fehlen wird. Zudem entfällt bei KI-generierten Texten die Kennzeichnungspflicht, wenn der Text vor Veröffentlichung einer menschlichen Kontrolle unterzogen wurde und redaktionell von einer natürlichen oder juristischen Person verantwortet wird, Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 S. 5 Alt. 2 KI-VO.

KI-Chatbot und KI-Avatar

Wenn Sie auf Ihrer Website einen KI-Chatbot oder einen KI-Avatar anbieten, müssen Sie auch hier den Einsatz von KI kennzeichnen, sofern Sie als Anbieter gem. Art. 3 Nr. 3 KI-VO gelten, Art. 50 Abs. 1 S.1 KI-VO. Dies ist dann der Fall, wenn Sie den KI-Chatbot oder den KI-Avatar in eigener Verantwortung verwenden. Davon ist auszugehen, wenn Sie ein KI-System oder KI-Modell für sich haben entwickeln lassen und es unter Ihrem Namen oder dem Namen Ihrer Handelsmarke in Betrieb nehmen. So sind Sie bereits dann Anbieter, wenn Sie von einem Unternehmen einen KI-Chatbot erwerben, diesem einen eigenen Namen geben und ihn in Ihre Website integrieren. In diesem Fall wäre eine Kennzeichnung, dass man mit einer KI kommuniziert, erforderlich.

Rechtsfolgen fehlender oder unzureichender Kennzeichnung

Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen. Nach Art. 99 Abs. 4 KI-VO drohen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder – bei Unternehmen – 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, falls dieser Betrag höher ist. Sanktioniert werden können sowohl eine fehlende als auch eine unzureichende Kennzeichnung.


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

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Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

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MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
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personal

eazf Kurse

Kursprogramm auf eazf.de

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