10/31/2024 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa
EuGH bemängelt fehlende Transparenz der EU-Kommission
Im Juli endschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass die Europäische Kommission der Öffentlichkeit keinen „hinreichend umfassenden Zugang“ zu den Verträgen über die Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe gewährt hat.
Während der Covid-19-Pandemie hatte die EU-Kommission 2020 und 2021 unter Zeitdruck mit verschiedenen Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Dieses Vorgehen stand wiederholt in der Kritik, weil die Verträge und deren Klauseln nur teilweise öffentlich gemacht wurden und es Probleme bei der Beschaffung von Impfstoffen gab. Die EU-Kommission weigerte sich, die Verträge öffentlich zu machen, und berief sich auf den Datenschutz sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Vor diesem Hintergrund hatten eine Reihe von Europaabgeordneten und Privatpersonen auf einen öffentlichen Zugang zu den Verträgen geklagt.
Dieser Klage wurde nun zumindest teilweise stattgegeben. Aus Sicht der Richter konnte die EU-Kommission nicht nachweisen, dass ein breiterer Zugang zu den umstrittenen Vertragsklauseln die kommerziellen Interessen der betroffenen Pharmaunternehmen tatsächlich untergraben würde.
Quelle: BZB 10/2024, S. 26