Referat Ärzteversorgung

Berufsständische Versorgung

Das Referat Ärzteversorgung der BLZK bringt die Vorstellungen der bayerischen Zahnärzte in die Gremien der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) ein. Gleichzeitig ist es eine Anlaufstelle für Fragen rund um die berufsständische Versorgung.

Auskünfte an die Mitglieder stellt eine der Hauptaufgaben des Referats dar. Zusammen mit kompetenten Ansprechpartnern der Bayerischen Ärzteversorgung werden diese schnell und umfassend beantwortet. Dies geschieht zunehmend auch in persönlichen Gesprächen. Regelmäßig informiert das Referat über Themen der Altersversorgung mit Artikeln im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB).

Bayerische Ärzteversorgung

Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) ist das berufsständische Versorgungswerk bayerischer Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Die Bayerische Ärzteversorgung ist durch Staatsverträge zudem zuständig für Ärzte in den ehemaligen Regierungsbezirken Pfalz und Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz, für die Zahnärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz und für die Tierärzte in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Gesetzliche Aufgabe der Bayerischen Ärzteversorgung ist es, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

(Quelle: BÄV im Überblick, Kurzdarstellung)

 

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Eckpfeiler für den Fall der Fälle

Berufsunfähigkeitsschutz bei der Bayerischen ÄrzteversorgungWer ins Berufsleben einsteigt, denkt oftmals nicht daran, dass die Karriere einmal ein jähes Ende finden könnte. Das Risiko, durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten zu können, gehört leider zu den Schicksalsschlägen des Lebens. Ein wesentlicher Eckpfeiler der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) ist daher auch die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit.Welche Voraussetzungen gelten für ein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit? Wie hoch ist die Absicherung? Was ist das Mindestruhegeld für Berufseinsteiger? Diese Fragen werden im Bayerischen Zahnärzteblatt beantwortet.Vollständiger Artikel aus dem BZB...


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