Digitale Volumentomografie (DVT)
Anfertigen und auswerten der Konstanzaufnahme
Die Konstanzprüfung bei DVT-Geräten erfolgt monatlich durch die Praxis und zusätzlich jährlich durch einen Techniker.
Konstanzaufnahme anfertigen: DVT
Schritt 1
Programmpunkt „Konstanzprüfung“ am Rechnersystem aufrufen
Zu prüfendes Gerät anwählen und Aufnahmebereitschaft herstellen
Schritt 2
Einstellwerte exakt wie im Abnahmeprüfbericht einstellen
Schritt 3
Prüfkörper exakt nach Herstellerangaben am Röntgengerät anbringen
Schritt 4
Auslöser drücken
Konstanzaufnahme auswerten: DVT
Prüfen Sie folgende Punkte monatlich
Ortsauflösung: wird meistens automatisch ermittelt
Kontrolle: Liegt der Wert innerhalb der Toleranz?
Auflösungsindikator 10 muss mindestens 1 Lp/mm betragen
Auflösungsindikator 50 darf höchstens um 50% vom Bezugswert abweichen.
Kontrast-Rausch-Indikator (KRI): wird meistens automatisch ermittelt
Kontrolle: Liegt der Wert innerhalb der Toleranz?
KRI darf höchstens um 40% vom Bezugswert abweichen.
Homogenitätsindikator: wird meistens automatisch ermittelt
Kontrolle: Liegt der Wert innerhalb der Toleranz?
Der Homogenitätsindikator muss mehr als 5 betragen.
Artefaktfreiheit
Artefakte können u.a. sein: Aufhärtungsartefakte, Auslöschungsartefakte, Ringartefakte, Bewegungsartefakte, Aliasing Artefakte, partielle Volumeneffekte
Mechanische Unversehrtheit
Mechanische Defekte können u.a. sein: beschädigte Gehäuseteile, lockere oder fehlende Schrauben, beschädigter Auslöseknopf, Folie vom Bedienfeld abgelöst oder zerkratzt.
Dokumentation
Für die Aufzeichnung der Prüfergebnisse gibt die Software entsprechende Formulare vor.
Im entsprechenden Formblatt vollständige Dokumentation prüfen:
- Sind alle automatischen Messungen innerhalb der erlaubten Toleranz?
- „Artefaktfreiheit“ eingetragen?
- „Mechanische Unversehrtheit“ eingetragen?
Abschließend werden die Prüfergebnisse archiviert.
Jedes Röntgengerät benötigt ein eigenes Prüfergebnis-Formblatt, in dem die Ergebnisse eingetragen werden. Sollte das Ergebnis bei einem der geprüften Punkte mangelhaft sein, muss sofort eine Fehlerbehebung veranlasst werden, bevor die nächste Röntgenaufnahme an einem Patienten angefertigt wird.
Wenn das Praxisteam den Fehler nicht beheben kann, muss in Absprache mit dem Praxisinhaber technische Hilfe geholt werden. Nach der Fehlerbehebung ist das Ergebnis der neuerlichen Prüfung in einer neuen Spalte mit Angabe des Prüfdatums aufzuzeichnen.
Zusätzlich bei DVT-Geräten erforderlich
Jährliche Prüfung (durch einen Röntgen-Techniker):
- Dosis: Dosismesswert darf höchstens 40% vom Wert der Uraufnahme abweichen.
- Blendenposition (nur bei Geräten erforderlich, deren Blenden sich mechanisch verändern lassen)
Jährliche Prüfung am DVT- Monitor:
Messtechnische Prüfung mit einem kalibrierten Messgerät gem. DIN 6868-157, wenn Ihr Monitor nach dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurde.